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unter Aufsicht stellen

См. также в других словарях:

  • Jemanden unter Kuratel stellen —   Die veraltende Wendung bedeutet »jemanden unter strenge Aufsicht stellen; jemanden entmündigen«: Um die ganze Angelegenheit zu vertuschen, wurde der Onkel unter Kuratel gestellt und in ein Sanatorium gesteckt. So heißt es in Erich Kästners… …   Universal-Lexikon

  • unter — im Innern; inmitten; innerhalb; inwendig; zwischen; im Bereich; nebst; bei; zusammen mit; darunter; unten; in der Tiefe; am Boden; …   Universal-Lexikon

  • Unter — Bauer (Kartenspiel); Junge; Wünscher; Bube * * * 1un|ter [ ʊntɐ] <Präp. mit Dativ und Akk.>: 1. a) räumlich; mit Dativ> kennzeichnet einen Abstand in vertikaler Richtung und bezeichnet die tiefere Lage im Verhältnis zu einem anderen… …   Universal-Lexikon

  • stellen — (sich) ergeben; (sich) ausliefern; setzen; einstellen; legen; tun (umgangssprachlich); positionieren; platzieren * * * stel|len [ ʃtɛlən]: 1 …   Universal-Lexikon

  • unter — ụn·ter1 Präp; 1 mit Dat; bezeichnet die Lage von jemandem / etwas, die tiefer ist als jemand / etwas (mit oder ohne Abstand) ↔ auf, über: unter der Bettdecke liegen; Kartoffeln wachsen unter der Erde; Die Katze sitzt den ganzen Tag unter dem… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Unter (2) — 2. Unter, eine sehr alte Partikel, welche überhaupt den Umstand der Tiefe, in Beziehung auf ein darüber befindliches Ding ausdruckt; im Gegensatze des über. Es ist in doppelter Gestalt üblich. I. Als ein Nebenwort, wo es doch nur in dem im… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • China unter den Mandschu \(1644 bis 1843\): Von der Großmacht zum Spielball der europäischen Mächte —   Der Aufstieg der Mandschu und die Expansion des chinesischen Reiches   Ein Draufgänger namens Nurhachi   Der Aufstieg der Mandschu, die schon einmal, zwischen 1115 und 1234, als Jindynastie ganz Nordchina bis zum Huaifluss beherrscht hatten sie …   Universal-Lexikon

  • entmündigen — bevormunden * * * ent|mün|di|gen [ɛnt mʏndɪgn̩] <tr.; hat: (jmdm.) das Recht entziehen, bestimmte juristische Handlungen auszuführen: man hat den Kranken entmündigt. Syn.: für unzurechnungsfähig erklären, unter Aufsicht stellen, unter Kuratel… …   Universal-Lexikon

  • preisgeben — geben: Das gemeingerm. Verb mhd. geben, ahd. geban, got. giban, aengl. giefan (engl. to give ist nord. Lehnwort), schwed. giva geht mit verwandten Wörtern in anderen idg. Sprachen auf die idg. Wurzel *ghabh »fassen, ergreifen« zurück, vgl. z. B.… …   Das Herkunftswörterbuch

  • geben — geben: Das gemeingerm. Verb mhd. geben, ahd. geban, got. giban, aengl. giefan (engl. to give ist nord. Lehnwort), schwed. giva geht mit verwandten Wörtern in anderen idg. Sprachen auf die idg. Wurzel *ghabh »fassen, ergreifen« zurück, vgl. z. B.… …   Das Herkunftswörterbuch

  • angeben — geben: Das gemeingerm. Verb mhd. geben, ahd. geban, got. giban, aengl. giefan (engl. to give ist nord. Lehnwort), schwed. giva geht mit verwandten Wörtern in anderen idg. Sprachen auf die idg. Wurzel *ghabh »fassen, ergreifen« zurück, vgl. z. B.… …   Das Herkunftswörterbuch

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